D&O VERSICHERUNG

Gemeinsam finden wir den passenden Schutz,
damit Sie in Ihrer Managementtätigkeit geschützt sind.


DIE FINANZIELLE SICHERHEIT, DIE ENTSCHEIDUNGSTRÄGER BRAUCHEN


Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu tragen, sondern zugleich können sie für Schäden haftbar gemacht werden. Unterläuft ihnen ein Fehler, dann kann der entstandene Vermögensschaden dazu führen, dass sie mit dem Privatvermögen dafür geradestehen müssen. Insbesondere bei hohen Vermögensschäden kann das für die Führungskraft auch hohe finanzielle Einschnitte oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Durch den Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung ist es möglich, dieses finanzielle Risiko zu begrenzen.


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IHRE FRAGEN
UNSERE ANTWORTEN


WAS IST EINE D&O VERSICHERUNG?

Wenn man Verantwortung in einem Unternehmen trägt, bedeutet dies, auch persönlich Haftung zu übernehmen. Kommt es zu Schadensersatzansprüchen, hilft die D&O Versicherung.

WELCHE LEISTUNGEN UMFASST DIE D&O VERSICHERUNG?

Der Versicherer übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Freistellung von begründeten Ansprüchen und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Dies umfasst auch die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits.

WER IST DURCH EINE D&O VERSICHERUNG ABGESICHERT?

In der Regel schließt ein Unternehmen die Versicherung zugunsten aller Manager pauschal ab, ohne namentliche Nennung, und zahlt die Versicherungsprämie als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe.

WELCHE VORTEILE HAT EINE D&O VERSICHERUNG?

Der D&O-Vertrag schützt auch das Vermögen und das Image des Unternehmens. Werden Managern Pflichtverletzungen vorgeworfen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, hat das immer auch negative Konsequenzen für das Unternehmen.



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VERSICHERUNGSFÄLLE
AUS DER PRAXIS


Fehlerhafte Kalkulation

Fehlerhafte Kalkulation

Ein Prokurist, Leiter Finanzen, unterzeichnete ohne genaue Prüfung ein Festpreisangebot, dessen Kalkulation fehlerhaft war. Durch die Verpflichtung zur Vertragserfüllung erlitt das Unternehmen einen nennenswerten finanziellen Schaden und machte den Prokuristen für diesen persönlich haftbar.

Fehlbeträge in der Kasse

Fehlbeträge in der Kasse

Der Geschäftsführer einer GmbH hatte zwar eine verbindliche Arbeitsanweisung zu der Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips im Bereich des Rechnungswesens an seine Mitarbeiter ausgegeben, die Einhaltung selbst aber nur unzureichend kontrolliert. Durch die Nichteinhaltung dieser Arbeitsanweisung kam es zu Kassenfehlbeträgen und weiteren nicht aufklärbaren finanziellen Verlusten. Diese machten die Gesellschafter nun im Wege eines Schadenersatzanspruches gegen den Geschäftsführer geltend.


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